Die BaFin hat in dieser Woche gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Kölner Pensionskasse und der Pensionskasse des Caritas VVaG widerrufen. Damit wurde ein Schritt, der schon im Herbst 2018 begonnen hat, vollzogen. Damals standen die Pensionskassen schon vor dem Aus, hatten aber Widerspruch eingelegt.
Source: ImmoCompact