Die Voraussetzungen eines Provisionsrückforderungsanspruchs gegenüber dem Handelsvertreter wurde in den vergangenen Jahren sowohl von den Instanzgerichten als auch dem Bundesgerichtshof diskutiert. Gemäß § 87 Abs. 3 S. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 HGB entfällt der Anspruch des Handelsvertreters auf Provision im Falle der Nichtausführung des Geschäfts durch den Unternehmer, wenn und soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

Source: ImmoCompact