Die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls sind in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Anders sieht es mit dem eigenen schlechten Gewissen aus, wenn dabei ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Noch schlimmer, wenn es sich dabei um ein Kind gehandelt hat. Ein Trost ist da nur, dass der Haftpflichtversicherer auch für etwaige Reha-Maßnahmen aufkommt, die dem Unfallopfer helfen, wieder ein normales Leben führen zu können. Doch was ist, wenn der Versicherer nicht zahlen will, gerade weil es sich bei dem Unfallopfer um ein Kind gehandelt hat?

Source: ImmoCompact