Während die Politik über das Für und Wider einer neuen Mietpreisbremse diskutiert, hat das Landgericht Berlin für einen Paukenschlag gesorgt. Den Richtern zufolge verstößt die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz. Schließlich führe die Mietpreisbremse zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“ und widerspreche damit dem Gebot, dass „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ ist.

Source: ImmoCompact