Die Diskussion um die Reform der WIKR geht in die nächste Runde. Neuesten Plänen zufolge soll die Bonitätsprüfung neu geregelt werden. Bei strikter Auslegung der europäischen Richtlinie ist sie Teil der Bankenpflicht, wenn die Kunden den Kredit am Ende der Laufzeit noch nicht vollständig getilgt haben und somit ein neuer Kreditvertrag benötigt wird. Die Befürchtung, dass eine zu strenge Prüfung einen solchen Vertragsabschluss verhindern könnte will das zuständige Bundesjustizministerium entkräften.

Source: ImmoCompact