Dann nämlich, wenn es um Arbeiten am Kern der Denkmalimmobilie geht, schreitet das Denkmalschutzgesetz samt der mit dessen Durchsetzung beauftragten Behörden ein. Fassaden können nicht einfach so gedämmt oder Fenster ausgetauscht werden. Baudenkmäler bedürfen nach den Vorschriften einer besonderen Behandlung, weshalb die Einbindung der Denkmalschutzbehörden sowie die Hinzuziehung von Experten und Fachbetrieben empfohlen werden.
Source: ImmoCompact