Der GAA erstellt Wertgutachten über Immobilienwerte und veröffentlicht alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte, ein Durchschnittswert aus den Verkäufen und Werten von unbebauten Grundstücken in vergleichbarer Lage. Die Bodenrichtwerte sind die Berechnungsgrundlage für Gutachten von Immobiliensachverständigen. Stichtag für die Berechnung ist der 31.12.2016, veröffentlicht werden sie in 2017.
Source: ImmoCompact