Haushaltsnah erbrachte Handwerkerleistungen zahlen sich für den Steuerzahler aus, denn diese kann er steuerlich geltend machen. Immer wieder gibt es allerdings zwischen Finanzbehörden und Bürgern Diskussionen darüber, wie der Begriff „haushaltsnah“ eigentlich auszulegen sei. Erschließungsbeträge im Straßenbau zählen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu den kritischen Handwerkerleistungen.

Source: ImmoCompact