Das Finanzamt akzeptiert in der Regel alle Schornsteinfeger-Dienste, die im Zusammenhang mit einem privaten Haushalt erbracht werden, als absetzbare Handwerkerleistungen. Dazu gab es 2014 ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Demnach ist das gesamte Spektrum der Schornsteinfeger-Tätigkeiten steuerbegünstigt: von den Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten über Mess- und Überprüfungsleistungen bis hin zu Feuerstättenschau und Legionellenprüfung.
Source: ImmoCompact