Die Umnutzung eines Kellerraumes zu Wohnzwecken kann möglich sein – zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau ist. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung in einem Einzelfall entschieden. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 14/15)

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