Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge sieht beim aktuellen Vorstoß von Justizministerin Katarina Barley (SPD) zur Deckelung der Maklerprovision Konflikte mit dem Grundgesetz. Insbesondere greift eine gesetzliche Regulierung der Provisionshöhe in das grundrechtlich verbriefte Recht der Vertragsfreiheit und Privatautonomie ein – so der auf Immobilien spezialisierte Rechtsexperte.
Source: ImmoCompact