Seit April 2013 ist die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen in Nordrhein-Westfal gültig. Für Bestandsbauten gilt bislang aber noch eine Übergangsfrist. Diese endet jedoch zum Jahresende, weshalb alle Wohnungen und Häuser in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. Die Regelungen zur Rauchmelderpflicht ab Januar 2017 sind in der Landesbauordnung NRW festgehalten.

Source: ImmoCompact