Am 1. Januar 2018 ist der dritte Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Kraft getreten.

Die BG Bau erklärt, dass angesichts der Tatsache, dass die Unfallbelastung im Zimmererhandwerk unvermindert hoch ist, eine eigene Tarifstelle für Zimmererarbeiten gebildet werden musste. Für die anderen Gewerbezweige in der Tarifstelle „Bauwerksbau“ wurde die Gefahrklasse dadurch gesenkt.

Source: ImmoCompact