Eine Mieterin lebt seit 1977 in einer 27 qm großen Zweizimmerwohnung in Berlin. Die Vermieterin war durch eine Zwangsversteigerung seit 2008 Eigentümerin dieser Wohnung. Deren Ehemann betreibt in der ersten Etage des Hauses, in dem sich auch die Wohnung der beklagten Mieterin befindet, ein Beratungsunternehmen. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis, da nach ihren Angaben die räumliche Kapazität des Beratungsunternehmens ihres Ehemannes nicht länger ausreichend war und dieses um die Wohnung der langjährigen Mieterin erweitert werden solle.
Source: ImmoCompact