Der Bundesrat hat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Damit einher gehen Änderungen für Mieter. So müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Somit entfällt das Ablesen der Zählerstände vor Ort.

Vergleich des Energieverbrauchs

Außerdem muss die Heizkostenabrechnung in Zukunft einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zudem müssen die Abrechnungen detaillierte Informationen enthalten etwa zum Brennstoffmix, den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen.

Mehr Transparenz, um Energieverbrauch anzupassen

Wenn die fernablesbaren Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind, sollen Mieter regelmäßig Informationen zur Abrechnung und zu ihrem Verbrauch bekommen. Dies kann in Papierform erfolgen oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail. Es gibt auch die Möglichkeit, die Mieter via App oder über ein Webportal zu informieren. Sie müssen dann aber auf neue Informationen hingewiesen werden.

Die Maßnahmen soollen für einen bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie sorgen, damit Mieter ihr Heizverhalten entsprechend anpassen und ihre Energiekosten sowie CO2-Emissionen verringern können.

Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Wettbewerb fördern

Mit der neuen Verordnung soll auch der Wettbewerb gefördert werden: Die neu installierten Zähler müssen in der Lage sein, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.

Das gilt in Sachen Datensicherheit

Die installierten Zähler müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten, wie es in der Mitteilung vom Bundesrat heißt. Sicherheit wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Bundesrat will Kostentransparenz

Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings mit Bedingungen verbunden: Die Verordnung muss bereits nach drei Jahren evaluiert werden. Dies soll frühzeitig Aufschluss darüber geben, ob zusätzliche Kosten für Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden.

Zuvor hatte beispielsweise der Deutsche Mieterbund Befürchtungen geäußert, wonach mit der neuen Verordnung erhebliche Mehrkosten auf die Mieter zukommen könnten. Die Energiewende verliere laut Mieterbund an Akzeptanz, wenn die Effekte aufgrund positiver Verhaltensänderungen auf Mieterseite durch hohe Kosten für Verbrauchs- und Abrechnungsinformation zunichtegemacht würden.

„Mieter müssen befürchten, mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden“, erklärte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, im Vorfeld der Abstimmung des Bundesrats.

Das will der Bundesrat mit der an die Zustimmung gekoppelten Bedingung vermeiden und frühzeitig für Transparenz sorgen. Der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten dürfe nicht zu Mehrkosten für Verbraucher führen, wie der Bundesrat betonte.

Wenn die Bundesregierung diese Forderung umsetzt, kann die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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Source: ImmoCompact