Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil (Az. IV ZR 236/20) entschieden, dass eine undichte Fuge in einer Duschkabine grundsätzlich keinen versicherten Leitungswasserschaden darstellt (AssCompact berichtete). Denn die Duschkabine sei nach Auffassung des BGH eben keine „sonstige Einrichtung“ im Rohrleitungssystem, wie es die Versicherungsbedingungen erfordern. Damit hat der BGH Jahre der uneinheitlichen Rechtsprechung beendet. Allerdings: Trotz dieser höchstrichterlich festgestellten Befreiung von der Leistungspflicht, bedeutet dieses Urteil indes nicht, dass die Versicherer im Schadenfall nicht doch leisten. Doch wie sieht es mit der Regulierungspraxis bei Silikonfugen-Nässeschäden unter den Versicherern überhaupt aus?
Große Bereitschaft bei der Regulierung von Nässeschäden vorhanden
Von 33 befragten Versicherern haben nach Angaben des VersicherungsJournal drei Akteure das Leistungselement in die neuesten Bedingungswerke aufgenommen. Fünf Versicherer regulieren zunächst noch unverändert kulant, prüfen aber die gerichtliche Entscheidung. Zehn Anbieter wollen ihre entgegenkommende Regulierungspraxis beibehalten, drei von ihnen weisen dabei auf Obliegenheiten hin.
vt-Auswertung legt auch Antwortverweigerer offen
Unterdessen hat auch das Branchenmagazin versicherungstip (vt) die Regulierungspraxis der Versicherer ausgewertet. Vt kommt dabei zu dem Ergebnis, dass viele der angefragten Wohngebäude-Versicherer „dieses Transparenzansinnen“ maklerfreundlich unterstützten. Von den AXA Versicherungen hieß es nach vt-Angaben beispielsweise: „Die derzeitige Regulierungspraxis sieht die Leistungsübernahme derartiger Schäden vor (…) einen entsprechenden Hinweis in den Bedingungen dazu gibt es nicht. Es stehe eine vollständige Bewertung des BGH-Urteils (…) intern noch aus.“ Ähnlich sieht man die Sachlage auch unter Verweis auf Instandhaltungsobliegenheiten bei der Rhion Versicherung AG: „Man habe bisher diese Nässeschäden grundsätzlich anerkannt (…) an dieser Regulierungspraxis halten wir auch zukünftig fest.“ Nach vt-Angaben halten sich aber auch noch mehrere Versicherer mit einer Antwort bedeckt, darunter der Continentale Versicherungsverbund, die DOMCURA oder auch HDI Deutschland. (as)
Bild: © U. J. Alexander – stock.adobe.com
Source: ImmoCompact