Der BGH hat doppelte Kündigungen von Mietverhältnissen für zulässig erklärt. In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter zwei Mietern in Berlin wegen rückständiger Mieten fristlos gekündigt. Zur Sicherheit hatte er zusätzliche eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen – eine Praxis, die unter deutschen Vermietern nicht unüblich ist.

Source: ImmoCompact