Das Landgericht Berlin hat zuletzt bereits Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Mietpreisbremse geäußert. Nun hat die Zivilkammer 67 des Gerichts einen passenden Fall gefunden, den sie dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegt, denn nur die Karlsruher Richter haben die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.
Source: ImmoCompact