Wenn die Familie zerrüttet ist, fällt es meist schwer, weiter in einem Haus zu leben. So ging es dem Vater, dem ein Zweifamilienhaus in Augsburg gehörte und der dort mit seinem 50-jährigen Sohn wohnte. Weil der Sohn ein schweres Rückenleiden hatte und schon seit seiner Geburt in dem Haus wohnte, einigten sich die Parteien in einem 2009 geführten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Augsburg auf einen Vergleich.
Source: ImmoCompact