Wer in der Anlageberatung und im Portfoliomanagement tätig ist, ist ab 2022 verpflichtet, Kunden auch nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage zu befragen. So sieht es der delegierte Verordnungsentwurf zur Änderung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID-2 vor. Dies dürfte das Interesse bei Anlegern an nachhaltigen Anlageprodukten steigern. Die Pflicht zur Abfrage bedingt aber auch, dass der Finanzberater entsprechendes Wissen mitbringt, um Kunden umfassend zu nachhaltigen Anlagemöglichkeiten zu beraten.

Source: ImmoCompact