Ein Fahrzeughalter hatte einen Verkehrsunfall. Wer für diesen Unfall verantwortlich war, konnte nicht abschließend geklärt werden. Das Gericht sprach beiden Unfallbeteiligten deshalb in einem vorhergehenden Urteil eine Haftungsquote von 50% zu. Das Problem war nun, dass der zweite Unfallbeteiligte nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war. Eigentümer des Fahrzeugs war zum Zeitpunkt des Unfalls eine Bank, über die der Halter den Wagen finanzierte.
Source: ImmoCompact