Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern werden von der KfW ab sofort mit 20% bezuschusst. Bisher waren es 10%. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10% gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.

Source: ImmoCompact