Der Fall:
Der Mieter einer Wohnung wollte es sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht länger gefallen lassen, dass er wegen eines offensichtlich funktionsuntüchtigen Kabels von der Außenwelt abgeschlossen war – zumindest im Hinblick auf das Telefonieren via Festnetz und den Netzanschluss. Er betrachtete das mehr als 14-monatige Fehlen dieser Kommunikationsmöglichkeit als einen Mangel der Mietsache und minderte deswegen seine monatlichen Zahlungen.
Source: ImmoCompact