Von Wirtschaftsjurist und BVFI-Präsident Helge Norbert Ziegler

Mit der UWG-Novelle 2008 sowie dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aus dem Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Kriterien unlauterer Geschäftspraktiken und damit auch die Anforderungen an zulässige Werbepraktiken verschärft.

Source: ImmoCompact