Das LSG Celle-Bremen hat die Beschwerde eines Grundsicherungsempfängers gegen das Jobcenter des Landkreises Göttingen zurück gewiesen. Im vorliegenden Streitfall hatte das Jobcenter dem Kläger die Unterkunftskosten entzogen. Dem ging voraus, dass dem Grundsicherungsempfänger eine Förderungsmaßnahme in einem Friseursalon im Kyffhäuserkreis vermittelt wurde, die 70 Kilometer entfernt lag.

Source: ImmoCompact