Seit Januar 2015 müssen schrittweise alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der zweiten Stufe der ersten BImSchV nicht entsprechen. Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre und älter sind, betrifft die aktuelle Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung vor dem 01.01.1985.
Source: ImmoCompact