Das Bestellerprinzip beschäftigt nach wie vor die deutschen Gerichte. Das Amtsgericht Oldenburg musste sich mit einem Immobilienmakler beschäftigen, der von Wohnungssuchenden 200 Euro plus Mehrwertsteuer verlangte. Ein Wohnungssuchender sah das nicht ein und verklagte die Maklerfirma.
Source: ImmoCompact