Die Helvetia Versicherungen aktualisieren zum 01. November 2021 die Konditionen ihrer Kfz-Versicherung. Die Verbesserungen greifen insbesondere für Wohnmobil- und Kraftradbesitzer sowie für Zweitwagen. Neu ist, dass für Krafträder und Wohnmobile Eigenschäden des Versicherungsnehmers durch eine mitversicherte Person in der Kfz-Haftpflicht sowie die Neupreis- und Kaufpreisentschädigung bis 12 Monate nach Kauf bei Totalschaden oder Diebstahl mitversichert sind. Die Tarifierung für Wohnmobile wurde vereinfacht und ist bis zu einer Zeichnungsgrenze von 350.000 Euro möglich. Als weitere Absicherung können für Wohnmobile die Bausteine Fahrerschutzversicherung und GAP-Deckung für leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge ergänzt werden.

Verbesserte Bedingungen für Zweitwagen

Eine neue Zweitwagenregelung bietet verbesserte Prämiensätze für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder und -roller, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw und Lieferwagen im Werkverkehr sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen. Diese Fahrzeuge können künftig in die gleiche Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens eingestuft werden, maximal in SF-Klasse 5. Voraussetzung ist, dass der Erstwagen mindestens in der SF-Klasse 1 bei Helvetia versichert ist oder spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit versichert wird. Die neue Zweitwagenregelung gilt für Privat- und Firmenkunden.

Optimierter Autoschutzbrief

Eine erweiterte Absicherung bietet der verbesserte Autoschutzbrief bei allen Not- und Schadenfällen auf Autoreisen. Kunden bekommen erhöhte Kostenerstattungen bei Soforthilfe am Schadenort, bei fahrzeugbezogenen Leistungen wie Übernachtungs- und Versandkosten sowie bei Transport-, Rücktransport- und Rückholungskosten im Falle von Krankheit, Unfall und Tod. Ebenfalls verbessert wurden Dienstleistungen und Kostenübernahme bei Schäden im Ausland. (as)

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Source: ImmoCompact