Hausratversicherungen müssen nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze für Wertsachen entschädigen. Eine entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als wirksam erklärt. Für Golduhren gilt zusätzlich, dass sie unabhängig von ihrem Gebrauchszweck als Wertsachen im Sinne dieser Versicherungsbedingung einzustufen sind.
Source: ImmoCompact