Die neue Grundsteuer soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Doch bereits dieses Jahr müssen Grundstückseigentümer aktiv werden, denn der 01.01. 2022 gilt als Stichtag für die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts. Dieser Grundsteuerwert wird zukünftig den Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer ersetzen. Nach derzeitigem Stand läuft die Abgabefrist für Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022, berichtet der Immobilienvermittler VON POLL IMMOBILIEN.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

„Derzeit erfolgt die Berechnung der Grundsteuer auf der Grundlage von veralteten Einheitswerten. Diese stammen in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 und in Westdeutschland aus dem Jahr 1964. Seitdem hat sich der Immobilienmarkt allerdings sehr stark weiterentwickelt, die verwendeten Einheitswerte entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Marktgeschehen“, erklärt Daniel Ritter, Immobilienexperte bei VON POLL IMMOBILIEN. Bereits 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das geltende Grundsteuergesetz gegen das Gleichheitsprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist. Aufgrund der veralteten Werte wurden vergleichbare Objekte bisher teilweise komplett unterschiedlich bewertet, was zu großen Abweichungen bei der Höhe des Steuersatzes führte. Nun müssen mit der Reform rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Zukünftig erfolgt alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundstücke – um damit die Aktualität der Werte gewährleisten zu können. Als Teil der Grundsteuerreform wurde ein sogenanntes Bundesmodell erstellt, welches von der Mehrheit der Bundesländer umgesetzt wird. Ein individuelles Grundsteuermodel wird dagegen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen angewendet. „Für Grundstückseigentümer bedeutet das, dass sie sich in ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde darüber informieren müssen, welche Regelungen vor Ort gelten“, sagt Ritter.

Welche Auswirkungen hat die neue Grundsteuer auf Eigentümer, Vermieter und Mieter?

Nach Angaben von VON POLL IMMOBILIEN ändert sich zunächst für alle Parteien noch nichts. Grundstückseigentümer werden voraussichtlich Ende März 2022 dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Als Stichtag wird dabei der 01.01.2022 betrachtet. Nach derzeitigem Stand läuft die Abgabefrist dafür bis zum 31.10.2022. Die ersten Auswirkungen könnten ab 01.01.2025 entstehen, da hier die neue Grundsteuer erhoben wird. In Einzelfällen kann sich auch die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ändern, da die derzeitigen Werte angepasst werden. Wenn die Immobilie oder das Grundstück vom Eigentümer selbst genutzt wird, ist er für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich. Bei einer vermieteten Immobilie kann die Grundsteuer anteilig auf den Mieter umgelegt werden, sofern die Zahlung von Betriebskosten im Mietervertrag vereinbart wurde. Als Umlagemaßstab dient hierbei der im Mietvertrag genannte Verteilerschlüssel. Bis zur Umstellung auf die neue Grundsteuer Anfang 2025 gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. (as)

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Source: ImmoCompact