Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben die FAQ-Liste zur Weiterbildungspflicht im Versicherungsvertrieb abermals ergänzt. In dem Dokument finden sich häufige Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und -beratern sowie vertrieblich tätigen Angestellten.

Maßnahmen zu Agenturmanagement und Personalführung

Die aktualisierte Liste enthält nun beispielsweise einen Passus zur Anerkennung von Maßnahmen im Bereich „Agenturmanagement inklusive betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen im Versicherungsvertrieb“. Demnach sind solche Qualifizierungen im Sinne des § 7 VersVermV von den Behörden anzuerkennen, denn sie seien für die nachhaltige Führung und Weiterentwicklung einer Vertriebseinheit erforderlich und würden einen entsprechenden Kundennutzen aufweisen.

Laut Liste sind Weiterbildungen zur Personalführung im Versicherungsvertrieb ebenfalls anzuerkennen. Voraussetzung dafür sei jedoch ein erkennbarer Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung. „Agenturmanagement, die betriebswirtschaftliche Weiterbildung und die Weiterbildung zur Personalführung müssen demnach zwingend im Versicherungskontext stattfinden“, wie es in der Liste wörtlich heißt.

Die gemeinsam von der BaFin und den Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellten FAQs werden regelmäßig aktualisiert. Die gesamte Liste findet sich hier zum Download. (tk)

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