Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre geldpolitische Strategie im Sommer grundlegend reformiert. Neben der Einführung eines höheren Inflationsziels von exakt 2% fand auch die ‚grüne Geldpolitik‘ Eingang in die Notenbankwelt. Die Notenbank möchte dazu die Kosten des Klimawandels bei ihrer Geldpolitik stärker berücksichtigen. Dahinter steht der Gedanke, dass Unternehmen, die mit hohem Kohlenstoffdioxidausstoß produzieren, höhere Geschäftsrisiken tragen und durch schärfere Gesetze plötzlich ihre Marktchancen verlieren könnten. „Der Klimawandel kann sich auf die Preisstabilität auswirken. Deshalb werden wir im Rahmen unseres Mandats unseren Teil dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen“, äußerte sich dazu die EZB-Präsidentin Christin Lagarde. Konkret will die EZB

  • Klimaschutzaspekte stärker in seinen geldpolitischen Handlungsrahmen einfließen lassen;
  • ihre Analysekapazitäten in den Bereichen makroökonomische Modelle, Statistik und Geldpolitik im Hinblick auf den Klimawandel ausbauen und
  • bei geldpolitischen Geschäften Klimaschutzaspekte in den Bereichen Offenlegung, Risikobewertung, Sicherheitenrahmen und Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors berücksichtigen.
Klimastresstest für Geschäftsbanken

Mit ihrem Maßnahmenplan erhöht die EZB ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Verträgen. Beispielsweise müssen Europas Geschäftsbanken daher im nächsten Jahr einen Klimastresstest absolvieren. Mit dem Ergebnis wird die EZB-Bankenaufsicht einen ersten Eindruck erhalten, wie riskant die Kreditportfolien der Institute sind. Bis 2024 möchte die EZB auch ihre Prognosemodelle für Inflation und Wachstum mit Blick auf die Folgen des Klimawandels neu justieren. Auch die eigenen Leihgeschäfte sollen überprüft werden, denn die Notenbank akzeptiert bei der Kreditvergabe an Banken Anleihen als Sicherheit.

Keine klaren Regeln für grüne Investments

Bislang fehlen im Euroraum klare Regeln dafür, was genau man unter einem ‚grünen‘ Investment versteht. Die EU-Kommission wollte eigentlich noch im vergangenen November einen Beschluss zum neuen EU-Nachhaltigkeitslabel vorlegen. Hier soll es sich um einen ab 2022 verbindlichen Leitfaden handeln. Darin sind Kriterien aufgeführt, die Investments erfüllen müssen, um als ‚grün‘ zu gelten. Wie knifflig die genaue Abgrenzung von ‚grün‘ und ‚braun‘ ist, zeigt der Streit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten darüber, ob Atomkraft und Gas in dieser Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden sollen oder nicht. (as)

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