Silikonfugen finden sich in fast jeder Wohnung. Mit der Zeit müssen diese erneuert werden, um Schimmel vorzubeugen. Eine solche Erneuerung fällt nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Wedding nicht unter die Kleinreparaturklausel. Silikonfugen sind nach Auffassung der Berliner Richter keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar.
Source: ImmoCompact