Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in vermieteten Immobilien nicht sofort als Werbungskosten abziehbar sind. Vielmehr müssen sie über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.

Source: ImmoCompact