In einem Streitfall vor dem Landgericht Bremen entfernte ein Vermieter aufgrund von Baumaßnahmen die Sichtschutzwand auf dem Balkon eines Wohnungsmieters ohne Ersatz. Der Mieter sah sich dadurch negativ beeinträchtig und forderte eine Mietminderung in der Höhe von 20%. Schließlich sei der Balkon dadurch besser einsehbar und zudem weniger vor Wind und Schmutz geschützt. Der Vermieter wollte dies nicht akzeptieren, weshalb der Mieter vor das Amtsgericht Bremen zog.
Source: ImmoCompact