Von Margit Winkler, Geschäftsführerin der Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH
Das „alte“ Berliner Testament für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften ist immer noch für viele Paare die gängige Lösung. In der heutigen Zeit sollte dies jedoch mit Klauseln durch einen Anwalt und das Einbinden von klugen Finanzlösungen ergänzt werden. Erst dann ist sichergestellt, dass der Wille der Erblasser umfänglich durchgesetzt wird. Auf eine einfache Formel gebracht, gilt: Je größer das Vermögen ist, desto weniger passt das Berliner Testament.
Source: ImmoCompact