Über die Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinweg wurde die grundsätzliche Förderung selbsterzeugten und selbstgenutzten Stroms erhalten. Für die Eigenversorgung ist nach neuer Rechtslage eine geminderte EEG-Umlage von 40% zu entrichten. Der Gesetzgeber hat in der letzten Änderung des EEG Anpassungen vorgenommen und die Regelungen zur Modernisierung von Anlagen verschärft.

Source: ImmoCompact