Ein Insolvenzverwalter hatte 2015 im Zuge seiner Tätigkeit festgestellt, dass das von ihm verwaltete Unternehmen bereits spätestens seit September 2011 zahlungsunfähig war. Der Geschäftsführer der GmbH hatte jedoch in den Betrachtungszeiträumen 2011/2012 sowie 2012/2013 weiterhin Zahlungen getätigt. Für diese Zahlungen forderte der Insolvenzverwalter Schadensersatz vom ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens.

Source: ImmoCompact