Der Arbeitsausschuss NA 159–07–01 AA „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ beim Deutschen Institut für Normung (DIN e. V.) hat ein Projekt zur Erarbeitung eines Moduls zur „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ der bestehenden DIN-Norm 77230 gestartet. Eine Großzahl Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände, Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler beteiligen sich.

Sicherheit und Arbeitserleichterung für Vermittler

Vermittlern und Beratern soll das Modul Sicherheit – auch Haftungssicherheit – geben sowie deren Arbeit erleichtern. Mithilfe des ESG-Moduls können sich Verbraucher in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Präferenzen in Bezug auf Nachhaltigkeit klarwerden. Vor manipulativer Abfrage soll es schützen.

Nachhaltigkeitspräferenzen beeinflussen Einstellungen und Verhalten von Menschen

Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren einer ganzheitlichen Finanzanalyse dienen. Auch losgelöst davon soll es angewendet werden. Die „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN 77230 wird durch das Modul erweitert. Als Begründung für die Erweiterung nennt der Ausschuss, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen. Deshalb machen sie einen Teil der Lebenssituation der analysierten Privathaushalt aus. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses.

Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ab August

Die diverse Zusammensetzung des Ausschusses soll sicherstellen, dass bei der Entwicklung des geplanten ESG-Leitfadens sowohl die deutsche als auch die europäische Regulatorik beachtet werden. Bereits erarbeitete Vorlagen von Verbänden und Initiativen fließen in die Arbeit ein. Nach aktuellem Stand wird ab dem 02.08.2022 eine Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in Kraft treten. Bei der Erarbeitung des Moduls sollen Anforderungen definiert werden, wie die gesetzlichen Vorgaben praktisch umgesetzt werden können.

Endgültige Fassung im Juli

Ein Entwurf soll im April, die endgültige Fassung im Juli 2022 veröffentlicht werden. Später soll die Deklaration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanz- und Versicherungsanlageprodukten standardisiert werden. Dadurch werden Produktbeschreibungen in Bezug auf die ESG-Kriterien vergleichbar und für Verbraucher transparenter gemacht. (lg)

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Source: ImmoCompact