Der erste Schnee hat einen ganz besonderen Zauber. Für Immobilienbesitzer hat der Winter aber auch Schattenseiten. Darauf verweisen die Experten von Dr. Klein. Ein nicht ganz so romantischer Nebeneffekt für Hauseigentümer ist zum Beispiel der Winterdienst. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die Gehwege rund um ihr Grundstück verkehrssicher zu halten – und das werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 120 Zentimetern.

Source: ImmoCompact