Grundsätzlich unterscheidet man bei der Beauftragung eines Maklers zwischen einem Allgemein- und einem Allein- bzw. Exklusivauftrag. Bei einem Allgemeinauftrag ist der Makler beauftragt, für den Eigentümer tätig zu werden. Gleichzeitig aber behält sich der Eigentümer das Recht vor, nach Belieben noch weitere Makler einschalten zu dürfen und die Immobilie auch selbst, also ohne Makler zu verkaufen. Der Verkäufer hält sich mit dieser Art Auftrag alle Optionen und wer zuerst den geeigneten Käufer findet, schließt das Geschäft ab.
Source: ImmoCompact