1. Handwerkerkosten aufteilen und Steuern sparen

Das Finanzamt unterstützt den Handwerkereinsatz im Haushalt bei einer selbst genutzten Bestandsimmobilie. Dabei kommt eine lange Liste von Tätigkeiten infrage: etwa Renovierungs- oder Austauscharbeiten, aber auch die Erweiterung des Wohnraums oder die Reparatur von Haushaltsgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen. Grundsätzlich können in diesen Fällen 20 Prozent der jeweils anfallenden Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden, die Ersparnis ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt.

Source: ImmoCompact