Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bemessung der Grundsteuer auf der Basis Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt – und die Politik zu einem schnellen Handeln aufgefordert. Die Einheitswerte als Berechnungsgrundlage verstoßen demnach gegen das Grundgesetz.
Source: ImmoCompact