Ein Mieter kann verschuldensunabhängig eine Mietminderung geltend machen. Ist die Wohnung nach einem Wasserschaden z. B. wegen eines geplatzen Rohrs unbewohnbar, weil laute Trocknungsgeräte einen Aufenthalt in der Wohnung unmöglich machen, ist sogar eine Mietminderung von 100% möglich (AG Schönefeled, Az. 109 C 256/07). Die Kosten eines günstigen Hotels kann der Mieter jedoch nur ersetzt verlangen, wenn der Schaden bereits bei Anmietung der Wohnung vorhanden war, der Vermieter den Schaden schuldhaft herbeigeführt hat oder mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.
Source: ImmoCompact