Im Falle von erheblichen Mängeln können Mieter können ihre Miete mindern. Die Höhe der Minderung hängt vor allem davon ab, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung ist. Schaffen Vermieter nach der Anzeige des Mangels durch den Mieter keine Abhilfe, können sie die Miete reduzieren bis der Mangel behoben ist. Selbst wenn Mieter aus Unwissenheit weiter die volle Miete bezahlen, können sie viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Source: ImmoCompact