Ab Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen auf 0,25%. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt für das Jahr 2023, den Höchstrechnungszins mit 0,25% auf gleichem Niveau zu belassen. Zurzeit liegt er bei 0,9%.

Keine spürbare Erholung

Der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann begründet die Empfehlung wie folgt: „Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft.“ Zudem sei noch nicht abzusehen, wie die Inflation entwickele und wie die Europäische Zentralbank reagieren werde.

Garantieanforderungen neu definieren

„Die weiterhin vorgeschriebene 100%-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, so Dr. Schneidemann. Daher fordert die DAV die zukünftige Bundesregierung auf, die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte schnell neu zu definieren. Damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien verwendet werden müssten, sollten sinnvolle Garantien deutlich unterhalb des Beitragserhalts liegen. So könnte unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werden.

Neuer Blick auf Garantien

Eine Betrachtung der Garantien als Mindestrendite ist laut Dr. Schneidemann „nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß“. Die DAV legt daher einen neuen Blick auf den Begriff der Garantien nahe: Garantien seien heutzutage vielmehr das Sicherheitsnetz für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen. Das Garantieniveau sollte daher aus aktuarieller Sicht nicht zu hoch sein, um einerseits den Kundenwunsch nach Sicherheit zu beachten und andererseits Renditechancen nutzen zu können. (lg)

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