Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde die umstritten Regelung zur Entsorgung von Styropor für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses Moratoriums gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) wie zum Beispiel HBCD zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist. Eine solche Lösung ist nun vom Bundesrat final beschlossen worden.
Source: ImmoCompact