Der Vermieter muss sich bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seine Wohngebäudeversicherung halten. Diese kann den Mieter in einem solchen Fall auch nicht in Regress nehmen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und damit im konkreten Fall die Erstattung von Brandsanierungskosten in Höhe von über 13.000 Euro abgewiesen.

Source: ImmoCompact