Ein Vermieter muss seine Wohnung während der Mietzeit mangelfrei erhalten, aber nicht im gereinigten Zustand. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil entschieden. Vorausgegangen war ein nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) bizarrer Rechtsstreit zwischen dem Vermieter und Mieter einer Loftwohnung. Der Mieter hatte von seinem Vermieter gefordert, dass die großen, teilweise nicht zu öffnenden Fensteraußenflächen vierteljährlich gereinigt werden. Schließlich würden sie witterungsbedingt schnell verschmutzen und so den Blick nach außen beeinträchtigen.

Source: ImmoCompact