Kann ein Vermieter vom Mieter nur dann Ersatz für Schäden an der Mietsache verlangen, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat? Mit dieser Frage musste sich der BGH in einem aktuellen Fall beschäftigen. Der Beklagte war für mehr als sieben Jahre Mieter einer Wohnung des Klägers. Nach einvernehmlicher Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung verlangte der Vermieter Schadensersatz, weil der Mieter für verschiedene Beschädigungen der Wohnung verantwortlich sei.
Source: ImmoCompact